Gesetz ohne Folgen(abschätzung)
29.05.2006
Ein Rechtsexperte hat den Regierungsentwurf mit dem Gesetzentwurf von foodwatch verglichen. In Form einer Synopse werden die Gesetzesfolgen der beiden Entwürfe für ein Verbraucherinformationsgesetz gegenübergestellt. Praktische Beispiele zeigen, wie wenig das neue Gesetz bringen würde.
Die möglichen Folgen eines Gesetzes müssen bereits während des
Gesetzgebungsverfahrens
analysiert und abgeschätzt werden - mittels einer sogenannten
Gesetzesfolgenabschätzung. So schreibt es die gemeinsame
Geschäftsordnung der
Bundesministerien vor. Beim Verbraucherinformationsgesetz hat das
Verbraucherministerium dies bisher jedoch versäumt. Erst zwei
Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes soll ein erster Erfahrungsbericht
vorgelegt werden. Zu spät, meint foodwatch und hat deshalb von
Rechtsexperten selbst eine Gesetzesfolgenabschätzung vornehmen lassen.
In Form einer Synopse sind die wichtigsten Punkte und Anforderungen an
ein wirksames Verbraucherinformationsgesetz gegenübergestellt.
Regierungsentwurf garantiert Bürgern keine Informationsrechte
Rechtsanwalt Michael Günther hat die Folgen des Regierungsentwurfes analysiert und mit denen des foodwatch-Entwurfes verglichen. Fazit: Der
Gesetzentwurf des Verbraucherministeriums ist eine Mogelpackung. Konkrete Fallbeispiele zeigen, dass Verbraucher auch mit diesem
Verbraucherinformationsgesetz nicht erfahren dürfen, in welchen Produkten
Gammelfleisch verarbeitet wurde oder welche Unternehmen bei
Lebensmittelkontrollen schlecht abgeschnitten haben.
Auskunftserteilung kann sich bis zu fünf Jahre hinziehen
Ein effektives Verbraucherinformationsgesetz muss den Bürgern vor
allem aktuelle Informationen garantieren. Denn Informationen, die
Verbraucher nicht kurzfristig erhalten, sind gerade bei Lebensmitteln
wertlos. Dies ist ein Hauptkritikpunkt am vorliegenden Entwurf des Bundesministeriums. Nur in
Ausnahmefällen kann der
Verbraucher kurzfristig Auskunft
bekommen. Wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet, kann es bis zu fünf
Jahre dauern, bis eine Auskunft erteilt wird. Der
Entwurf von
foodwatch sieht als längste Frist für die Auskunftserteilung drei
Monate vor. Der
Vergleich der Anforderungen an das
Verbraucherinformationsgesetz wird im pdf-Dokument "foodwatch
VIG-Synopse" genauer dargestellt. Die folgenden Fallbeispiele sind
diesem Dokument entnommen.
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