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Fragen und Antworten

Welche Ausschluss- oder Beschränkungsgründe gibt es?




Anträge von Bürgern können aufgrund öffentlicher oder privater Belange ausgeschlossen oder beschränkt werden. So können die Interessen des Staates oder auch die Interessen privater Dritter in bestimmten Fällen das Interesse der Antragsteller überwiegen, so dass die Behörde die Information nicht erteilt.

Auskünfte werden beispielsweise grundsätzlich nicht während eines laufenden Verwaltungsverfahrens erteilt, es sei denn, es handelt sich um Informationen über Rechtsverstöße. Auch während eines Gerichtsverfahrens, eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens oder eines Ordnungswidrigkeits-Verfahrens werden Auskünfte verweigert. Zu den Interessen des Staates gehören auch das Staatsvermögen sowie Dienstgeheimnisse.

Private Dritte können sich unter anderem auf ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung berufen. Geschützt sind auch das geistige Eigentum, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Auch können "wettbewerbsrelevante Informationen" den Antrag ausschließen. Beispielsweise können bei Behörden vorliegende Informationen über festgestellte Qualitätsunterschiede für die betroffenen Unternehmen "wettbewerbsrelevante Informationen" darstellen, für die sie Geheimhaltung verlangen wollen.

Rechtsverstöße muss die Behörde nicht geheim halten, da an ihnen kein schutzwürdiges Interesse besteht.