Kopfnavigation überspringen
Kopfnavigation und Hauptnavigation überspringen
Zurück zur Startseite foodwatch - die essensretter
Jetzt suchen!

Jetzt Förderer werden! Newsletter bestellen

Verordnung

versenden drucken

Was ändert sich an der Lebensmittelkennzeichnung?




Was ändert sich an der Lebensmittelkennzeichnung?

25.06.2010

Herkunftsangaben bei Fleisch, Warnhinweise für Glutamat, neue Regelungen für ESL-Milch: Bei der Abstimmung am 16. Juni haben die EU-Parlamentarier nicht nur über eine neue Kennzeichnung von Nährwerten wie Zucker, Fett und Salz abgestimmt, sondern auch über viele andere Fragen der Lebensmittelinformation.

 

Statt der Ampelfarben Rot, Gelb und Grün sollen nach dem mehrheitlichen Willen der Abgeordneten immerhin Zahlen für die Angabe des Zucker-, Fett- und Salzgehaltes verbindlich vorgeschrieben werden. Das wäre ein Fortschritt, waren doch Hersteller bisher gesetzlich nicht verpflichtet, überhaupt Angaben zum Gehalt an Kalorien, Fett, Zucker und Salz auf der Verpackung zu machen.

GDA wird Pflicht

Dargestellt werden sollen diese Informationen mit dem von der Industrie entwickelten „GDA-Modell“ (Guideline Daily Amount). Dabei wird für jeden Nährwert der Anteil am jeweiligen Tagesbedarf in Prozent angegeben. Zumindest ein Kritikpunkt an der von der Industrie bisher bereits freiwillig verwendeten Kennzeichnung soll nach dem Willen der Parlamentarier ausgeräumt werden: Die Angaben sollen sich einheitlich auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter beziehen. Bisher hatten die Hersteller ihre Produkte schön gerechnet, indem sie die Angaben auf unrealistisch kleine Portionen bezogen.

Geringe Chancen für die Ampel

Für die Ampel gibt es vorerst nur noch die kleine Hoffnung, dass der Europäische Ministerrat die Pläne noch verändert. Noch in diesem Jahr soll der Ministerrat als nächste Instanz im Gesetzgebungsverfahren um die Ampel abstimmen. Bevor eine neue Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft tritt, müssen sich Rat und Parlament einig werden. Damit wird nicht vor Anfang 2011 gerechnet.

Neue Regeln nicht vor 2014

Für die Unternehmen soll die Kennzeichnungspflicht erst nach einer Übergangszeit von mindestens drei Jahren greifen. Vor 2014 wird sich also auf den Verpackungen wenig ändern. Das gilt auch für eine Kennzeichnung von Imitaten, ESL-Milch und für Angaben zur Herkunft von Produkten, wie sie das Parlament fordert.

Das haben die EU-Parlamentarier im Einzelnen beschlossen: