BSE-Auslöser Tiermehl weiter im Handel
29.07.2008
BSE entsetzte zum Jahrtausendbeginn ganz Europa. Die Quelle: Tiermehl im Futter. Insgesamt 48 Rinder wurden 2005 und 2006 in Deutschland positiv getestet. Zwei davon geboren nach dem Verbot der Tiermehl-Verfütterung. Wie sicher ist das Verfütterungsverbot?
170.000 Tonnen Tiermehle
wurden im Jahr 2003 als Düngemittel an Landwirte abgegeben, Tendenz steigend.
Entgegen der seit März 2003 geltenden gesetzlichen Vorschriften wird dieses
Tiermehl häufig weder eingefärbt noch durch Zusatz von Farb-, Geruchs- oder
Bitterstoffen vergällt. Die Meldepflichten über die Verwendung des
Tiermehl-Düngemittels sind zudem mangelhaft. Es lässt sich deshalb nicht
ausschließen, dass das als Dünger gekaufte Tiermehl illegal verfüttert wird.
Die Versuchung ist groß, denn Futtermittel sind der größte Kostenfaktor in
der Nutztierhaltung. Und Tiermehle sind im Eiweißgehalt mit Futtersoja
vergleichbar, kosten jedoch nur ein Zehntel.
124.000 Tonnen Tiermehl verschwunden
Unklar ist zudem der Verbleib von 124.000 Tonnen Tiermehl. Bei der Auswertung von amtlichen Statistiken und Angaben des Verbandes Fleischmehlindustrie blieb offen, was mit dieser Menge geschehen ist. Behörden können dazu keine Auskunft geben. Die foodwatch-Recherchen lassen vermuten, dass das Tiermehl als Futtermittel gehandelt wurde. Mangelhafte Meldevorschriften auch hier führen dazu, dass Behörden nicht wissen, wer wann, an wen, wie viel Tiermehl liefert. So wies die dänische Statistik 79.000 Tonnen Tiermehlexporte nach Deutschland für das Jahr 2003 aus. Laut deutscher Statistik kamen jedoch lediglich 2.000 Tonnen aus Dänemark ins Land.
foodwatch fordert
Verschärfung der Meldepflichten
foodwatch fordert deshalb: Alle Tiermehle müssen für eine
Verfütterung an Tiere untauglich gemacht und eingefärbt werden. Nur so lässt
sich Missbrauch sicher verhindern. Ansonsten muss ausnahmslos die Entsorgung
durch Verbrennung, thermische Verwertung oder Biogasproduktion vorgeschrieben
werden. Dringend notwendig ist zudem eine Verschärfung der Meldepflichten
sowohl für Produktion und Handel von Tiermehlen als auch für die Verwendung.
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