Verfahren wegen Tiermehl-Schmuggels eingestellt
08.04.2007
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat die Recherchen von foodwatch bestätigt: Tiermehl wurde ohne die erforderlichen bilateralen Abkommen ins Ausland exportiert. foodwatch hatte deshalb im Februar 2007 Strafanzeige gegen Fleischbetriebe und Behörden erstattet. Trotzdem wurde das Verfahren eingestellt.
Recherchen von foodwatch haben gezeigt: Aus Deutschland wurden bis 2007 jährlich etwa 30.000 Tonnen Tiermehl exportiert, obwohl die dafür erforderlichen Abkommen mit den importierenden Staaten fehlten. Das EU-Recht schreibt diese Abkommen ausdrücklich vor. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass Tiermehl im Ausland an Nutztiere verfüttert wird, denn die Verfütterung von Tiermehl verursachte die Rinderkrankheit BSE. Erste Adressen der deutschen und europäischen Lebensmittelindustrie haben gegen diese Vorschrift verstoßen. Und die zuständigen Ämter haben die Exporte entgegen geltenden Gesetzen genehmigt.
foodwatch hat am 20.02.2007 Strafanzeige erstattet gegen die zum Nahrungsmittelkonzern VION gehörende SNP, die zur PHW-Gruppe gehörende Gepro, den Düngemittelhändler Beckmann und die zuständigen Veterinärämter im Landkreis Diepholz, Emsland, Oldenburg und Vechta. Exporte europarechtswidrig, aber nicht strafbarAm 25.10.2007 wurde das Strafverfahren eingestellt. Die Ausfuhren in Länder wie Vietnam, Bangladesch oder Indonesien, mit denen es nicht die erforderlichen bilateralen Abkommen gab, fanden jedoch statt. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft Oldenburg in ihren Schreiben vom 25.10.2007: "Die Beckmann KG hat seit dem 01.01.2004 in 43 Fällen ca. 2550 t verarbeitete tierische Proteine in Drittländer exportiert, mit denen zum Zeitpunkt der Ausfuhr keine bzw. noch keine bilateralen Abkommen geschlossen waren." Ebenso bestätigt dies die Staatsanwaltschaft für die Firma Gepro, die in 151 Fällen etwa 10.600 Tonnen exportiert hat, und für die SNP, die in 98 Fällen etwa 12.250 Tonnen exportiert hat. Gesetzeswidriger Behörden-Stempel schützt vor StrafverfolgungWarum sind die gegen EU-Recht verstoßenden Exporte trotzdem nicht strafbar? Strafbar wären sie nach der Erklärung der Staatsanwaltschaft nur dann, wenn sie "ohne Gestattung" erfolgt wären. Die erforderlichen Genehmigungen hätten die zuständigen Veterinärämter jedoch erteilt - zwar gesetzeswidrig, doch das sei für die Frage der Strafbarkeit ohne Bedeutung, so die Staatsanwaltschaft. Rechtsverstoß der Behörden ohne FolgenDie Veterinärämter wiederum könnten deshalb nicht strafrechtlich belangt werden, weil die exportierenden Firmen sich nicht strafbar gemacht hätten. Die Ämter hatte foodwatch wegen Beihilfe zu den illegalen Exporten angezeigt. Aber ohne Straftat des Haupttäters - der exportierenden Firmen - keine Beihilfe. Dass Behörden Genehmigungen erteilen und damit gegen geltende Gesetze verstoßen, hat für diese also keine negativen Folgen. Ganz im Gegenteil. Dadurch bleiben sowohl die Firmen als auch die Ämter selbst im Ergebnis straflos. Infolge der Anzeige von foodwatch haben die Behörden jedoch ihre Arbeitsweise korrigiert: "Nach klarstellenden Informationen durch das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz an die untergeordneten Behörden ist die Genehmigungspraxis inzwischen korrigiert worden", so die Staatsanwaltschaft. Es würden "nur noch Ausfuhrzertifikate für den Export von verarbeiteten tierischen Proteinen von Nichtwiederkäuern ausgestellt, wenn die erforderlichen bilateralen Abkommen vorliegen."
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