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foodwatch verklagt Unilever wegen Becel pro.activ![]() 07.02.2012 Mit der Klage will foodwatch verhindern, dass Unilever ernstzunehmende Hinweise auf Risiken und Nebenwirkungen seiner cholesterinsenkenden Margarine Becel pro.activ verschleiert. Unilever behauptet unter Verwendung von Zitaten eines Wissenschaftlers in einer Pressemitteilung sowie in einem Antwortschreiben an Unterzeichner einer Protestaktion auf www.abgespeist.de, es gebe bei Becel pro.activ „aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen. Die der Magarine zugesetzten Pflanzensterine sind jedoch unter Experten höchst umstritten. Sie stehen im Verdacht, das zu bewirken, was sie verhindern sollen: Ablagerungen in Gefäßen und ein erhöhtes Risiko für Herzkrankheiten. Bundesinstitut für Risikobewertung fordert ÜberprüfungMit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA warnen sogar zwei für Lebensmittelsicherheit zuständige Behörden ausdrücklich davor, dass gesunde Menschen ohne erhöhten Cholesterinspiegel Produkte mit Pflanzensterinen zu sich nehmen. Mehr noch: Selbst für Menschen mit erhöhten Cholesterinwerten ist die Unbedenklichkeit der Produkte fraglich. So kommen die europäischen Dachgesellschaften für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in ihren jüngst verabschiedeten Leitlinien dem Urteil, Langzeitstudien wären nötig, um die Sicherheit von Lebensmitteln mit Pflanzensterinzusatz bei regelmäßiger Einnahme zu garantieren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung schlägt aufgrund der Fülle an neuen Studien vor, dass die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde die Sache neu aufrollt. Becel pro.activ: Ein Fall für das ArzneimittelrechtIm November 2011 hatte foodwatch mit einer E-Mail-Aktion auf www.abgespeist.de Unilever aufgefordert, Becel pro.activ nicht mehr frei zugänglich im Supermarkt zu verkaufen. Der Konzern solle stattdessen ein Zulassungsverfahren als Medikament anstrengen, damit die nach dem Arzneimittelrecht zuständigen Behörden den gesundheitlichen Nutzen sowie die Risiken und Nebenwirkungen beurteilen können. Unilever: „Kein Hinweis“ auf NebenwirkungenAuf die Kritik reagierte Unilever mit einem Schreiben, in dem der Konzern die angebliche Unbedenklichkeit von Becel pro.activ beteuert. Man stehe „im ständigen Austausch mit führenden Herz-Kreislaufspezialisten, um immer auf dem aktuellsten Forschungsstand zu sein“, heißt es von Unilever. Als Beleg führt das Unternehmen zwei Professoren ins Feld: Prof. Eberhard Windler von der Universität Hamburg lobt den „Wirkmechanismus“ von Lebensmitteln, denen Pflanzensterine zugesetzt wurden. Und Prof. Hans-Ulrich Klör von der Universität Gießen behauptet: „Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist“. foodwatch klagt auf UnterlassungWegen der letztgenannten Aussage versandte foodwatch am 30. November 2011 eine Abmahnung an Unilever. Die Forderung: Unilever sollte sich verpflichten, diese Aussagen zu unterlassen. Dies lehnte Unilever ab und behauptet weiterhin, es gebe „keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen durch Pflanzensterine. Deshalb hat foodwatch am 17. Januar 2012 Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht (Aktenzeichen 324 O 64/12). Protest-Aktion an Unilever: Jetzt unterzeichnen!Pflanzensterine im Kühlregal stehen! Mehr als 15.000 Verbraucher haben den Aufruf an den Lebensmittel-Multi Unilever bereits unterzeichnet – machen auch Sie mit: Jetzt unterzeichnen »
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