Wie funktioniert das Schnellwarnsystem?
15.06.2006
Über das EU-Schnellwarnsystem werden Informationen über gesundheitsgefährliche Lebens- und Futtermittel innerhalb Europas ausgetauscht.
Als Reaktion auf die BSE-Krise hat die Europäische Union (EU) im Jahr 2002 das so genannte Schnellwarnsystem eingerichtet. Wenn in einem EU-Mitgliedsstaat Lebens- oder Futtermittel entdeckt werden, von denen Risiken für die Verbraucher ausgehen, gelangen Schnellwarnungen mit Hilfe dieses Systems kurzfristig zu den Verbraucherbehörden der einzelnen Länder.
Deutsche Nachrichtenzentrale ist das BVL
Die zuständige Behörde in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Bonn. Hier ist die deutsche Nachrichtenzentrale. Wenn das BVL von Lebensmittelkontrollstellen aus den Bundesländern Warnmeldungen bekommt, gibt es diese an die Europäische Kommission in Brüssel weiter. Dort werden Meldungen aus ganz Europa gesammelt. Die Kommission leitet diese Informationen in einer alle betreffenden Länder auflistenden Übersicht weiter an die zuständigen Behörden der einzelnen EU-Staaten. In Deutschland entsprechend an das BVL. Dieses benachrichtigt dann die einzelnen Bundesländer.
BVL veröffentlicht zensierte Informationen
Die kompletten Warnmeldungen inklusive der Namen von Herstellern und Produkten erhalten in Deutschland täglich nur die Behörden. Selbst die vom BVL zensierte deutschsprachige Liste ohne die Namen der Hersteller und Produkte erhielten bis vor kurzem nur einige Wirtschaftsverbände und die Verbraucherzentralen. foodwatch fordert schon seit langem, die kompletten Informationen unzensiert im Internet zu veröffentlichen. Erst seit Juni 2006 stellt das BVL die zensierten Listen auf seine Internetseite. Ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch ein sehr kleiner. foodwatch fordert die Veröffentlichung der kompletten, verständlich aufbereiteten Informationen.
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