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EU-Warnsystem

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Aktuelle Warnungen vor Lebensmitteln




Aktuelle Warnungen vor Lebensmitteln

16.06.2006

Europaweit werden Warnungen vor problematischen Lebensmitteln gesammelt. Deutsche Verbraucher erfahren jedoch nicht, von welchen Produkten Gefahren ausgehen. Das muss sich ändern, fordert foodwatch.

 

Tagein, tagaus stoßen Kontrolleure in ganz Europa auf riskante Lebens- und Futtermittel: Gummibärchen mit problematischen Zusatzstoffen, Wurst mit Knochensplittern, Futtermittel mit Salmonellen. Über das so genannte europäische Schnellwarnsystem werden die Warnmeldungen aus ganz Europa an jeden Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) weitergegeben. Deutsche Verbraucher dürfen jedoch nicht erfahren, durch welche Produkte ihnen Gefahren drohen.

Briten umfassend informiert

Gemäß europäischem Gesetz (VO 178/2002, Art. 17, 2) sind die Mitgliedsstaaten für die "öffentliche(n) Bekanntgabe von Informationen über die Sicherheit und Risiken von Lebensmitteln und Futtermitteln" verantwortlich. In Großbritannien veröffentlicht die zuständige Behörde, die Food Standards Agency (FSA), Lebensmittelwarnungen aktuell und ausführlich im Internet. Sie nennt die Namen der Produkte und bildet Produktfotos ab, informiert über eingeleitete Maßnahmen, veröffentlicht Stellungnahmen der betroffenen Unternehmen sowie Rückrufnotizen von Unternehmen. Selbst auf das Mobiltelefon kann man sich die aktuellen Meldungen schicken lassen.

Wertlose Informationen für deutsche Verbraucher

foodwatch verlangt schon lange, die Schnellwarnungen auch in Deutschland vollständig und für jeden verständlich zu veröffentlichen. Seit Juni 2006 stellt die in Deutschland zuständige Behörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), die Schnellwarnungen auf ihre Internetseite. Jedoch zensiert, das heißt also ohne die Namen der Hersteller und der Produkte, ohne Beschreibung der ergriffenen Maßnahmen. Und damit ohne Wert für die Verbraucher.

foodwatch fordert umfassende und verständliche Informationen

foodwatch fordert: Der Gesetzgeber muss dem BVL vorschreiben, die EU-Schnellwarnungen:

  • tagesaktuell mit den Namen der betroffenen Hersteller und Produkte zu veröffentlichen,
  • in jedermann verständlicher Form aufzubereiten,
  • betroffenen Unternehmen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und
  • über Fortgang und Erfolg der ergriffenen Maßnahmen zu berichten.

Um jedem Bürger den Zugriff auf diese Informationen zu ermöglichen, muss die Veröffentlichung kostenfrei zugänglich sein. Vorbild kann das Vorgehen der britischen Lebensmittelbehörde FSA (Food Standards Agency) sein.

Verbraucher müssen kontrollieren können, wie Behörden und Wirtschaft gegen riskante Lebensmittel vorgehen. Nur mehr Transparenz führt dazu, dass Hersteller sich verstärkt um Qualität bemühen und Missstände so schnell wie möglich beheben. Informationsrechte sind Bürgerrechte. Auch und gerade wenn es um Lebens- und Futtermittel geht.

 
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