Die Forderungen von foodwatch
03.09.2007
Fleischskandale können nur verhindert werden durch mehr Transparenz, Unternehmenshaftung und empfindlich hohe, am Umsatz orientierte Bußgelder für Unternehmen. Schlachtabfälle müssen eingefärbt werden.
Um zu verhindern, dass Schlachtabfälle zu Lebensmitteln verarbeitet werden, müssen folgende Maßnahmen getroffen werden:
- Einfärben: Schlachtabfälle und überlagerte Ware müssen mit Lebensmittelfarbe eingefärbt werden.
- Entsorgungsnachweise: Für abgelaufene Lebensmittel müssen Entsorgungsnachweise erbracht werden. Hersteller müssen für die belegbare Entsorgung
oder Verwertung aller tierischen Abfälle und Nebenprodukte mit in die
Haftung genommen werden, vergleichbar mit der Entsorgung von
gefährlichen Industrieabfällen. In diesem Zusammenhang muss in jedem
Lebensmittelbetrieb ein persönlich haftender "Abfallbeauftragter"
benannt werden.
Der Gesetzgeber muss zudem dafür sorgen, dass Hersteller und Handel ein
Eigeninteresse daran haben, Lebensmittelskandale zu vermeiden.
Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Transparenz: Behörden müssen die Namen der Firmen und Produkte veröffentlichen, die in Lebensmittelskandale verwickelt oder bei Kontrollen
aufgefallen sind. Nur dann sind Verbraucher informiert und können ihre Marktmacht nutzen. Erst wenn umfassende Transparenz herrscht, kann sich das System selbst steuern.
- Unternehmenshaftung: Bisher können strafrechtlich nur Einzelpersonen zur Verantwortung gezogen werden. Das muss sich ändern. Auch ein Betrieb muss belangt werden können.
- Am Umsatz orientierte Bußgelder: Betrug darf sich betriebswirtschaftlich nicht lohnen. Erst wenn einem Unternehmen empfindlich hohe, am Umsatz orientierte Bußgelder drohen, wirkt das abschreckend. Dann hat auch ein großer Konzern ein starkes Interesse an
geeigneten Strukturen zur Qualitätssicherung.
- Haftungsregelungen: Bürger - oder Verbände in Vertretung der Bürger - müssen auf Schadensersatz
klagen können, wenn sie beispielsweise verdorbenes Fleisch oder belastete Lebensmittel gegessen haben. Firmen müssen entsprechend haften. Die Produktverantwortung muss der Handel übernehmen. Denn der Handel
kennt seine Lieferanten und kann entsprechende Verträge abschließen.
- Lebensmittelüberwachung: Die derzeit auf Länderebene organisierte Lebensmittelüberwachung
muss den heutigen Marktstrukturen angepasst werden. Sie muss national organisiert werden, wirklich unabhängig sein und effektiv an
Schwachstellen ansetzen.
- Rückverfolgbarkeit: Die in der Europäischen Union (EU) seit dem 1. Januar 2005 gesetzlich
vorgeschriebene Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln muss tatsächlich
gewährleistet werden - und zwar lückenlos vom Acker bis in die Endverkaufsstelle. Die Verordnung wird gegenwärtig nicht ausreichend umgesetzt.
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