Umetikettiertes Hackfleisch bei real
08.03.2007
Anfang März 2005 waren im Fernsehen unappetitliche Bilder aus der Fleischabteilung einer Filiale der Supermarktkette real zu sehen: Ein Mitarbeiter hatte mit versteckter Kamera gefilmt, wie unverkauftes Fleisch vom Vortag neu verpackt und entsprechend umetikettiert wurde.
real war offenbar kein Einzelfall. In der Folge wurden Ermittlungen wegen Umetikettierungen gegen Mitarbeiter von vier Handelskonzernen aufgenommen. Der Hintergrund: Frischfleischangebote zum Schnäppchenpreis sollen möglichst viele Kunden möglichst häufig in die Märkte ziehen. Damit das Fleisch zum Lockvogelpreis wenig Verluste für die Lebensmittelkonzerne verursacht, müssen Personalkosten und Ausschussware minimiert werden. Welche Folgen dieser Druck haben kann, zeigt das Beispiel real.
Geldstrafen für Angestellte
Gegen vier Tatbeteiligte im Fall real wurden Geldstrafen verhängt, die im Februar 2006 rechtskräftig wurden. Der Hauptangeklagte, ein Bezirksleiter, musste 9.000 Euro zahlen, die anderen Beschuldigten kamen noch wesentlich glimpflicher davon. Dabei sieht das Gesetz bei Verstößen gegen die Hackfleischverordnung bis zu drei Jahren Gefängnis vor. Die Verordnung regelt eindeutig, dass zerkleinertes Frischfleisch noch am Tag seiner Herstellung verkauft werden muss. Aus gutem Grund, denn verdorbenes rohes Fleisch kann bei Verzehr zu ernsten Vergiftungserscheinungen führen. real reagierte seinerzeit mit der Entlassung der verurteilten Mitarbeiter und der Ankündigung einer "Qualitäts- und Kontrolloffensive".
foodwatch fordert Unternehmenshaftung
Um mögliche Gefahren durch verdorbenes Fleisch zu minimieren, bedarf es nicht nur effizienterer Kontrollen und der umfassenden Information der Verbraucher. Auch die Rechtsvorschriften müssen überarbeitet werden. Die geltenden Gesetze stammen häufig aus einer Zeit, in der die Fleischwirtschaft noch weitestgehend regional und mittelständisch strukturiert war. Mit der "Hackfleisch-Verordnung" kann man beispielsweise einzelnen Tunichtguten unter den Metzgern oder Fleischverkäufern das Handwerk legen. Sie greift aber nicht, wenn der Betrug weit weg von der Fleischtheke im Management angezettelt wird. Deshalb fordert foodwatch: Nicht nur einzelne Angestellte, sondern Unternehmen als solche müssen zur Verantwortung gezogen werden. Und Bußgelder müssen sich am Umsatz orientieren, damit sie wirklich abschreckend wirken.
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- Juristin: "Betriebsstilllegung bei Wiederholungsgefahr"
Über die rechtlichen Aspekten des Umetikettierungsskandals von Supermarkt-Fleisch sprach foodwatch mit Dr. Sabine Schlacke. Sie ist wissenschaftliche Assistentin an der Juristischen Fakultät der Universität Rostock mit den Forschungsschwerpunkten Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht, Umweltrecht sowie Lebensmittel- und Futtermittelrecht.
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