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Exklusiv-Interview: "Nährboden für Korruption"


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Exklusiv-Interview:

09.02.2007

Anfang des Jahres 2006 fliegt auf, dass Europas größter Wildfleischhändler im Großmaßstab umetikettiert und betrogen hat. Die Strafe: Zwei Jahre auf Bewährung. Inwiefern das deutsche Rechts- und Kontrollsystem den Nährboden für derlei Misstände bereitet, darüber sprach foodwatch ausführlich mit Staatsanwalt Bernard Südbeck.

 

Der in Bayern ansässige Wildfleischhändler Berger hatte aus billigerem Hirschfleisch edle Elchprodukte gemacht, Frisches mit Tiefgefrorenem gemixt und einen verbotenen Keimhemmer eingesetzt. Am 21.11.2006 wird Berger zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Weil kein Berufsverbot verhängt wird, hat der Fleischmakler bereits eine neue Firma gründen können.

Der Wildfleischskandal ist nur ein Beispiel dafür, welche Missstände in der Fleischwirtschaft herrschen. Kontrollen und Strafen greifen nicht, laufend gibt es neue Skandale. foodwatch sprach dazu mit Bernard Südbeck von der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Südbeck ist einer der führenden Staatsanwälte in Deutschland und ermittelte unter anderem beim Hackfleisch-Skandal der Supermarktkette real im Jahre 2005.

foodwatch: Es vergeht inzwischen kaum noch ein Monat ohne Meldungen über neue Lebensmittelmittelskandale. Nimmt die Kriminalität in dieser Branche zu oder sind die Kontrollen der Behörden effektiver geworden?

Südbeck: Sicherlich ist die Kontrolldichte in den letzten Monaten enorm gestiegen und auch allgemein eine größere Sensibilität für Fragen der Lebensmittelsicherheit festzustellen. Es ist aber auch ein Anstieg der Kriminalität in diesem Bereich in den letzten Jahren zu verzeichnen, was angesichts des immer härteren Preiswettbewerbs und der geringen Margen, die auf legalem Weg erzielt werden können, nicht verwunderlich ist.

foodwatch: Lobbyisten der Branche und auch viele Politiker werden nicht müde, von "wenigen schwarzen Schafen" zu reden. Deckt sich das mit ihren Erkenntnissen?

Südbeck: Da muss man unterscheiden. Große Betriebe, besonders im Schlachtbereich, unterliegen in der Regel einer sehr strengen Kontrolle. Ein großes Problem besteht aber im Bereich des Handels. Fleischhändler brauchen für ihr Gewerbe keine besondere Genehmigung. Es gibt viele Fälle, wo diese Händler per Telefon und Fax hunderttausende Tonnen Fleisch quer durch Europa dirigieren, ohne dass sie jemals selbst kontrolliert haben, ob die Ware überhaupt noch zum menschlichen Verzehr geeignet ist.

foodwatch: Reichen die gesetzlichen Möglichkeiten, um gegen den teilweise systematischen Betrug wirksam vorgehen zu können?

Südbeck: Ich bin der Meinung, dass das mögliche Strafmaß ausreichend ist. Beispielsweise sind bei schweren Verstößen gegen die Hackfleischverordnung Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren möglich. Handelt es sich um dauerhafte, kontinuierliche Verstöße, könnten sogar Haftstrafen bis zu 15 Jahren verhängt werden. Das Problem ist eher, dass der Strafrahmen in der Vergangenheit zu wenig ausgeschöpft worden ist. Oftmals wurden diese Delikte als Bagatellen behandelt. In vielen Verfahren gab und gibt es aber auch Probleme mit der Beweislage, und dann kommt es bei den Verhandlungen oft zu einer Einigung, bei der das Strafmaß dem Delikt eigentlich nicht angemessen ist.


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