Exklusiv-Interview: "Nährboden für Korruption"
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09.02.2007
Anfang des Jahres 2006 fliegt auf, dass Europas größter Wildfleischhändler im Großmaßstab umetikettiert und betrogen hat. Die
Strafe: Zwei Jahre auf Bewährung. Inwiefern das deutsche Rechts- und Kontrollsystem den Nährboden für
derlei Misstände bereitet, darüber sprach foodwatch ausführlich mit
Staatsanwalt Bernard Südbeck.
Der in Bayern ansässige Wildfleischhändler Berger hatte
aus billigerem Hirschfleisch edle Elchprodukte gemacht, Frisches mit
Tiefgefrorenem gemixt und einen verbotenen Keimhemmer eingesetzt. Am
21.11.2006 wird Berger zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Weil
kein Berufsverbot verhängt wird, hat der Fleischmakler bereits
eine neue Firma gründen können.
Der Wildfleischskandal ist nur ein Beispiel
dafür, welche Missstände in der Fleischwirtschaft herrschen. Kontrollen
und Strafen greifen nicht, laufend gibt es neue Skandale. foodwatch sprach dazu mit Bernard Südbeck
von der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Südbeck ist einer der führenden
Staatsanwälte in Deutschland und ermittelte unter anderem beim
Hackfleisch-Skandal der Supermarktkette real im Jahre 2005.
foodwatch: Es vergeht inzwischen kaum noch ein Monat ohne
Meldungen über neue Lebensmittelmittelskandale. Nimmt die Kriminalität
in dieser Branche zu oder sind die Kontrollen der Behörden effektiver
geworden?
Südbeck: Sicherlich ist die Kontrolldichte in den letzten
Monaten enorm gestiegen und auch allgemein eine größere Sensibilität
für Fragen der Lebensmittelsicherheit festzustellen. Es ist aber auch
ein Anstieg der Kriminalität in diesem Bereich in den letzten Jahren zu
verzeichnen, was angesichts des immer härteren Preiswettbewerbs und der
geringen Margen, die auf legalem Weg erzielt werden können, nicht
verwunderlich ist.
foodwatch: Lobbyisten der Branche und auch viele Politiker
werden nicht müde, von "wenigen schwarzen Schafen" zu reden. Deckt sich
das mit ihren Erkenntnissen?
Südbeck: Da muss man unterscheiden. Große Betriebe, besonders
im Schlachtbereich, unterliegen in der Regel einer sehr strengen
Kontrolle. Ein großes Problem besteht aber im Bereich des Handels.
Fleischhändler brauchen für ihr Gewerbe keine besondere Genehmigung. Es
gibt viele Fälle, wo diese Händler per Telefon und Fax hunderttausende
Tonnen Fleisch quer durch Europa dirigieren, ohne dass sie jemals
selbst kontrolliert haben, ob die Ware überhaupt noch zum menschlichen
Verzehr geeignet ist.
foodwatch: Reichen die gesetzlichen Möglichkeiten, um gegen den teilweise systematischen Betrug wirksam vorgehen zu können?
Südbeck: Ich bin der Meinung, dass das mögliche Strafmaß
ausreichend ist. Beispielsweise sind bei schweren Verstößen gegen die
Hackfleischverordnung Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei
Jahren möglich. Handelt es sich um dauerhafte, kontinuierliche
Verstöße, könnten sogar Haftstrafen bis zu 15 Jahren verhängt werden.
Das Problem ist eher, dass der Strafrahmen in der Vergangenheit zu
wenig ausgeschöpft worden ist. Oftmals wurden diese Delikte als
Bagatellen behandelt. In vielen Verfahren gab und gibt es aber auch
Probleme mit der Beweislage, und dann kommt es bei den Verhandlungen
oft zu einer Einigung, bei der das Strafmaß dem Delikt eigentlich nicht
angemessen ist.
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