Schlachtabfälle in Lebensmitteln
25.11.2005
Mitte Oktober 2005 wurde bekannt, dass eine Firma aus dem bayerischen Deggendorf Schlachtabfälle seit 2003 als lebensmitteltauglich umdeklariert und an Firmen verkauft hat, die sie zu Lebensmitteln verarbeitet haben. Bundesweit.
Die Schlachtabfälle der so genannten Kategorie 3 werden auf Schlachthöfen ungekühlt
in Containern gesammelt: Rinderfüße, Euter, Hörner,
Hühnerskelette, Schweineschwarten und Blut. Seit der
BSE-Krise dürfen Abfälle der Kategorie 3 nicht mehr an landwirtschaftliche Nutztiere verfüttert,
geschweige denn direkt in Lebensmitteln verwendet werden. Sie werden
jedoch frei gehandelt. Keine Behörde weiß, welche Mengen davon in
Deutschland anfallen und was damit genau geschieht. Missbrauch ist
dadurch Tür und Tor geöffnet.
foodwatch warnt schon seit einem Jahr vor
den Sicherheitslücken beim Umgang mit Schlachtabfällen. Im Oktober 2004
dokumentierte foodwatch die Ergebnisse der Recherchen im
Tiermehl-Report "Alles - außer Kontrolle. Sicherheitslücken der
Tiermehl-Verwertung in Zeiten von BSE".
Behörden verweigern Auskunft
Die Behörden verweigern die Auskunft, in welchen Produkten die
Abfälle enthalten sein können. Verkehrte Welt: Betriebliche Geheimnisse
sind wichtiger als das Grundrecht der Verbraucher auf körperliche
Unversehrtheit, die der Staat zu schützenverpflichtet ist. Dabei könnte der Staat durchaus aktiv werden. Das
zeigt ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Glykolskandal: Weinpanscherfirmen
können sich weder auf die Berufsfreiheit noch auf den Eigentumsschutz berufen (Grundgesetz
Art. 12 und 14), wenn der Staat die Verbraucher zum Schutze ihrer Gesundheit informiert
(BVerfG vom 26.02.2002). Es liegt also im Ermessen des Staates, die Gesundheit
der Verbraucher höher zu schätzen als kommerzielle Interessen. Die Möglichkeit,
ihn zu verpflichten, Namen zu nennen, besteht
allerdings nicht. Das könnte nur das
längst überfällige Verbraucherinformationsgesetz erzwingen, das CDU/CSU und
damit auch der bayerische Verbraucherminister Werner Schnappauf bisher abgelehnt
haben.
foodwatch-Aktion: 1.700 Bürger schreiben Minister Schnappauf
foodwatch startete anlässlich des Schlachtabfall-Skandals in Bayern
eine Mitmachaktion: Mehr als 1.700 Verbraucher schrieben eine E-Mail an
den verantwortlichen bayerischen Verbraucherminister. Sie forderten ihn
auf Ihnen mitzuteilen, welche Firmen Zutaten aus Schlachtabfällen
bezogen haben. Und sich auf Bundesebene einzusetzen für ein
Verbraucherinformationsgesetz, das den Bürgern das Recht auf solche
Informationen garantieren könnte.
Folgende E-Mail wurde an den bayerischen Verbraucherminister Schnappauf geschickt:
Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Schnappauf,
seit einigen Tagen ist öffentlich bekannt, dass in Ihrem
Verantwortungsbereich Schlachtabfälle, die für den menschlichen Genuss
untauglich sind, umdeklariert und auf verschiedenen Wegen
missbräuchlich für die Herstellung von Lebensmitteln verwendet wurden.
Als Bayerischer Staatsminister für Verbraucherschutz ist es Ihre
Aufgabe, die Vorfälle lückenlos aufzuklären. Sorgen Sie dafür, dass in
Zukunft keine tierischen Abfälle und Schlacht-Nebenprodukte, die nicht
lebensmitteltauglich sind, in die Lebensmittelkette gelangen können.
Zugleich haben Sie die Pflicht, den Bürgern sämtliche Ihnen zur
Verfügung stehenden Erkenntnisse über den möglichen Verbleib dieser
Abfälle in einzelnen Lebensmitteln detailliert mitzuteilen. Niemandem
darf in Kenntnis der Behörden zugemutet werden, minderwertige
Lebensmittel zu verzehren, die Ekel erregende Zutaten aus
Schlachtabfällen enthalten.
Auch in meinem Haushalt befinden sich Lebensmittel, die Gelatine oder
Fleischbrät in den verschiedensten Zubereitungen enthalten. Ich möchte
sichergehen, dass keine Schlachtabfälle für die Herstellung dieser
Lebensmittel verwendet wurden, sondern ausschließlich fleischhygienisch
einwandfreie Ware.
Ich fordere Sie deshalb auf, mir umgehend mitzuteilen, welche
Hersteller betroffen sind und welche Produkte nach Ihren Erkenntnissen
aus Schlachtabfällen gewonnene Zutaten enthalten können.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
|