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Schlachtabfallskandal

Schlachtabfälle in Lebensmitteln




Schlachtabfälle in Lebensmitteln

25.11.2005

Mitte Oktober 2005 wurde bekannt, dass eine Firma aus dem bayerischen Deggendorf Schlachtabfälle seit 2003 als lebensmitteltauglich umdeklariert und an Firmen verkauft hat, die sie zu Lebensmitteln verarbeitet haben. Bundesweit.

 

Die Schlachtabfälle der so genannten Kategorie 3 werden auf Schlachthöfen ungekühlt in Containern gesammelt: Rinderfüße, Euter, Hörner, Hühnerskelette, Schweineschwarten und Blut. Seit der BSE-Krise dürfen Abfälle der Kategorie 3 nicht mehr an landwirtschaftliche Nutztiere verfüttert, geschweige denn direkt in Lebensmitteln verwendet werden. Sie werden jedoch frei gehandelt. Keine Behörde weiß, welche Mengen davon in Deutschland anfallen und was damit genau geschieht. Missbrauch ist dadurch Tür und Tor geöffnet.

foodwatch warnt schon seit einem Jahr vor den Sicherheitslücken beim Umgang mit Schlachtabfällen. Im Oktober 2004 dokumentierte foodwatch die Ergebnisse der Recherchen im Tiermehl-Report "Alles - außer Kontrolle. Sicherheitslücken der Tiermehl-Verwertung in Zeiten von BSE".

Behörden verweigern Auskunft

Die Behörden verweigern die Auskunft, in welchen Produkten die Abfälle enthalten sein können. Verkehrte Welt: Betriebliche Geheimnisse sind wichtiger als das Grundrecht der Verbraucher auf körperliche Unversehrtheit, die der Staat zu schützenverpflichtet ist. Dabei könnte der Staat durchaus aktiv werden. Das zeigt ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Glykolskandal: Weinpanscherfirmen können sich weder auf die Berufsfreiheit noch auf den Eigentumsschutz berufen (Grundgesetz Art. 12 und 14), wenn der Staat die Verbraucher zum Schutze ihrer Gesundheit informiert (BVerfG vom 26.02.2002). Es liegt also im Ermessen des Staates, die Gesundheit der Verbraucher höher zu schätzen als kommerzielle Interessen. Die Möglichkeit, ihn zu verpflichten,  Namen zu nennen, besteht  allerdings nicht. Das könnte nur das längst überfällige Verbraucherinformationsgesetz erzwingen, das CDU/CSU und damit auch der bayerische Verbraucherminister Werner Schnappauf bisher abgelehnt haben.

foodwatch-Aktion: 1.700 Bürger schreiben Minister Schnappauf

foodwatch startete anlässlich des Schlachtabfall-Skandals in Bayern eine Mitmachaktion: Mehr als 1.700 Verbraucher schrieben eine E-Mail an den verantwortlichen bayerischen Verbraucherminister. Sie forderten ihn auf Ihnen mitzuteilen, welche Firmen Zutaten aus Schlachtabfällen bezogen haben. Und sich auf Bundesebene einzusetzen für ein Verbraucherinformationsgesetz, das den Bürgern das Recht auf solche Informationen garantieren könnte.

Folgende E-Mail wurde an den bayerischen Verbraucherminister Schnappauf geschickt:

Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Schnappauf,

seit einigen Tagen ist öffentlich bekannt, dass in Ihrem Verantwortungsbereich Schlachtabfälle, die für den menschlichen Genuss untauglich sind, umdeklariert und auf verschiedenen Wegen missbräuchlich für die Herstellung von Lebensmitteln verwendet wurden.

Als Bayerischer Staatsminister für Verbraucherschutz ist es Ihre Aufgabe, die Vorfälle lückenlos aufzuklären. Sorgen Sie dafür, dass in Zukunft keine tierischen Abfälle und Schlacht-Nebenprodukte, die nicht lebensmitteltauglich sind, in die Lebensmittelkette gelangen können.

Zugleich haben Sie die Pflicht, den Bürgern sämtliche Ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnisse über den möglichen Verbleib dieser Abfälle in einzelnen Lebensmitteln detailliert mitzuteilen. Niemandem darf in Kenntnis der Behörden zugemutet werden, minderwertige Lebensmittel zu verzehren, die Ekel erregende Zutaten aus Schlachtabfällen enthalten.

Auch in meinem Haushalt befinden sich Lebensmittel, die Gelatine oder Fleischbrät in den verschiedensten Zubereitungen enthalten. Ich möchte sichergehen, dass keine Schlachtabfälle für die Herstellung dieser Lebensmittel verwendet wurden, sondern ausschließlich fleischhygienisch einwandfreie Ware.

Ich fordere Sie deshalb auf, mir umgehend mitzuteilen, welche Hersteller betroffen sind und welche Produkte nach Ihren Erkenntnissen aus Schlachtabfällen gewonnene Zutaten enthalten können.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen