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Gastronomie

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Selbst gekocht – oder nur aufgewärmt?
Fertiggerichte mit Zusatzstoffen im Restaurant




Selbst gekocht – oder nur aufgewärmt?<br>Fertiggerichte mit Zusatzstoffen im Restaurant

27.05.2010

Wer in einem Restaurant isst, kann nur schwer erkennen, ob in der Küche frisch gekocht oder nur Fertigware aufgewärmt wird. Das Angebot an vorgefertigten Produkten von Nestlé, Unilever und Co. ist riesig. Hinter den lyrischen Texten in der Speisekarte verbergen sich aber oft nur Fertigprodukte, die voller Zusatzstoffe stecken.

 

Die Kennzeichnungsvorschriften für die Gastronomie sind lasch: Während man im Supermarkt mit einem Blick auf die Zutatenliste genauer erfahren kann, was in einem Produkt steckt, muss in Restaurants nicht über die Zutaten informiert werden. Nicht einmal alle Zusatzstoffe müssen gemäß § 9 der Zusatzstoffzulassungsverordnung angegeben werden.

Fertigprodukte „o.d.Z.“ – „ohne deklarierungspflichtige Zusatzstoffe“

In Speisekarten finden sich lediglich allgemeine Angabe wie "mit Farbstoff", "mit Konservierungsstoff", "mit Antioxidationsmittel", oder "mit Geschmacksverstärker" – Angaben dazu, welche Stoffe konkret enthalten sind, fehlen. Viele Zusatzstoffe, auch gesundheitlich umstrittene, können zudem ohne den geringsten Hinweis in der Karte eingesetzt werden. Die Lebensmittelindustrie bietet Restaurants und Großküchen speziell abestimmte Produkte an, die diese Regelungslücken ausnutzen. Mit dem „OK-Logo“ weist etwa Nestlé Professional eigens auf Fertiggerichte hin, die zwar Zusatzstoffe enthalten können – aber eben nur solche, die nicht gekennzeichnet werden müssen. Konkurrent Unilever wirbt mit dem Hinweis „o.d.Z.“ – „ohne deklarationspflichtige Zusatzstoffe“.

Kennzeichnung o.d.Z. („ohne deklarierungspflichtige Zusatzstoffe“) von Unilever (links) und Nestlé (rechts)
So kennzeichnen Unilever (links, z. B. hier) und Nestlé (rechts, z. B. hier) auf ihren Internetseiten für Großkunden Angebote, die keine deklarierungspflichtigen Zusatzstoffe enthalten – oft aber Aromen und Zusatzstoffe, die nicht gekennzeichnet werden müssen.
Zusatzstoffe sind aber drin – nicht kennzeichnungspflichtige

Die so beworbenen Produkte enthalten zum Beispiel Zusatzstoffe wie Citronensäure (E330), Schmelzsalze wie Natrium- oder Kaliumphosphat, den Konservierungsstoff Kaliummetabisulfit, Natrium- und Calciumalginat, das Antioxidationsmittel Schwefeldioxid (E 224), Diphosphate und das umstrittene Phosphat (E450), das die Aufnahme lebenswichtiger Mineralstoffe wie Calcium und Magnesium behindern kann. Statt Glutamat selbst, das auf de Karte als „Geschmacksverstärker“ gekennzeichnet werden müsste, greifen Gastronomen wie auch Lebensmittelindustrie gerne auf Hefeextrakt zurück. Das enthält auch Glutamat und die Geschmacksverstärker Inosinat und Guanylat, gilt aber als "Zutat" und nicht als "Zusatzstoff" – und muss deshalb in der Speisekarte nicht gekennzeichnet werden.

Geschmack aus Aromen – ohne Kennzeichnung

Auch auf den Einsatz von Aromen muss mit keinem Wort hingewiesen werden, lediglich für Chinin und Koffein gibt es eine Kennzeichnungspflicht. Der leckere Buttergeschmack beim Buttergemüse muss also keineswegs von Butter stammen. Nestlé bietet Profis hier „Thomy Combiflex“ in der 10-Liter-Dose an, eine "Rapsölzubereitung mit Butteraroma".

Fordern Sie mehr Informationen im Restaurant!

Als Restaurantgast kann man häufig nicht erkennen, ob das Essen tatsächlich selbst zubereitet oder nur aufgewärmt ist, ob der Geschmack aus guten Zutaten oder Aromen stammt und ob umstrittene Zusatzstoffe eingesetzt wurden – gut schmecken und aussehen kann auch das Fertig-Essen aus der Industrie. foodwatch fordert deshalb dringend bessere Kennzeichnungsregeln für die Gastronomie:

  • Werden in der Gastronomie Convenience-Produkte verwendet, muss die komplette Zutatenliste in der Speisekarte wiedergegeben werden. Gerade in der Systemgastronomie wie bei der Deutschen Bahn, McDonald's oder Mövenpick – also bei großen Ketten, die häufig deutschlandweit das gleiche Sortiment anbieten – ist dies problemlos möglich.
  • In Gaststätten und Kantinen muss – so wie heute bereits in Bäckereien – eine vollständige Zutatenliste aller Gerichte inklusive aller verwendeten Zusatzstoffe gut sichtbar aushängen oder auf Nachfrage für den Gast einsehbar sein.

Fordern Sie über unsere Mitmach-Aktion mehr Klarheit auf der Speisekarte!

E-Mail-Aktion für klare Angaben in Speisekarten
 
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Weitere Informationen zum Thema

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  • Mitmachen: Für mehr Klarheit auf der Speisekarte!
    Mitmachen: Für mehr Klarheit auf der Speisekarte! Die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Gastronomie ist völlig unzureichend und führt die Gäste hinters Licht. Im Restaurant kann man oft nicht erkennen, ob das Essen frisch gekocht oder nur aufgewärmt und voller Zusatzstoffe ist. Fordern Sie klare Kennzeichnungsregeln für die Gastronomie!