Kennzeichnungslücke bei Fleisch, Milch und Eiern
30.04.2007
Selbst wenn die Kuh ihr ganzes Leben lang Gen-Soja gefressen hat, erfahren Verbraucher beim Kauf von Milch, Eiern und Fleisch nichts davon. Denn für tierische Lebensmittel gibt es keine Kennzeichnungspflicht.
Milch, Eier oder Fleisch könnten erst dann als "mit Gentechnik" gekennzeichnet werden, wenn Bestandteile der genetisch veränderten Futtermittel im Lebensmittel selbst nachgewiesen würden. So argumentierte die damalige Bundesverbraucherministerin Renate Künast kurz nach Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht für den Einsatz von Gentechnik bei Lebensmitteln im April 2004. Das ist falsch!
Ohne Kennzeichnung keine freie Entscheidung
Es geht bei der Kennzeichnung nicht um den Nachweis von Gentechnik, sondern um die Kompetenz der Verbraucher, Produkte trotz oder wegen ihrer Herstellungsweise zu kaufen oder nicht zu kaufen. Daher ist die Nachweisbarkeit von Genfragmenten laut Gesetz ausdrücklich keine Bedingung für die Kennzeichnung. Tatsächlich muss das Endprodukt immer dann gekennzeichnet werden, wenn auf einer Herstellungsstufe des Lebensmittels Material von gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt wurde, das einen Anteil von 0,9 Prozent übersteigt. Mit einer entscheidenden Ausnahme: Tierische Lebensmittel sind grundsätzlich nicht kennzeichnungspflichtig.
foodwatch fordert: Kennzeichnungslücke schließen!
An dieser Kennzeichnungslücke hat sich bis heute nichts geändert. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hatte im August 2004 auf eine Anfrage von foodwatch hin lediglich die geltende Rechtslage geschildert. Das war eine dürftige Antwort. Denn als der Deutsche Bundestag Mitte 2004 die Regeln für den Anbau von
gentechnisch veränderten Nutzpflanzen in Deutschland beschloss, haben
die Abgeordneten die Bundesregierung "ersucht", auf EU-Ebene "die
Einbeziehung von Produkten von Tieren, die mit gentechnisch veränderten
Futtermitteln gefüttert wurden, in die Kennzeichnungsvorschriften
anzustreben." Außerdem hätte das zuständige Verbraucherministerium prüfen können, wie die Kennzeichnungslücke der EU-Verordnung wenn schon nicht auf europäischer, so doch wenigstens auf nationaler Ebene geschlossen werden könnte. Weder das eine noch das andere ist jedoch geschehen. Die Bundesregierung bleibt tatenlos.
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