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Kennzeichnung

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Kennzeichnungslücke bei Fleisch, Milch und Eiern




Kennzeichnungslücke bei Fleisch, Milch und Eiern

07.07.2010

Selbst wenn eine Kuh ihr ganzes Leben lang Gen-Soja gefressen hat, erfahren Verbraucher beim Kauf von Milch und Fleisch nichts davon. Denn für tierische Lebensmittel gibt es keine Kennzeichnungspflicht. Ein Antrag, dies zu ändern, ist heute im Europaparlament knapp gescheitert.

 

Milch, Eier oder Fleisch könnten erst dann als "mit Gentechnik" gekennzeichnet werden, wenn Bestandteile der genetisch veränderten Futtermittel im Lebensmittel selbst nachgewiesen würden. So argumentierte die damalige Bundesverbraucherministerin Renate Künast kurz nach Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht für den Einsatz von Gentechnik bei Lebensmitteln im April 2004. Das ist falsch!

Ohne Kennzeichnung keine freie Entscheidung

Es geht bei der Kennzeichnung nicht um den Nachweis von Gentechnik, sondern um die Kompetenz der Verbraucher, Produkte trotz oder wegen ihrer Herstellungsweise zu kaufen oder nicht zu kaufen. Daher ist die Nachweisbarkeit von Genfragmenten auch bei pflanzlichen Lebensmitteln laut Gesetz ausdrücklich keine Bedingung für die Kennzeichnung. Tatsächlich muss das Endprodukt immer dann gekennzeichnet werden, wenn auf einer Herstellungsstufe des Lebensmittels Material von gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt wurde, das einen Anteil von 0,9 Prozent übersteigt. Mit einer entscheidenden Ausnahme: Tierische Lebensmittel sind grundsätzlich nicht kennzeichnungspflichtig.

Antrag für Kennzeichnungspflicht im Europaparlament gescheitert

Ein Antrag, diese Kennzeichnungslücke zu schließen, scheiterte am 7. Juli 2010 bei der Abstimmung im Europaparlament mit 18 fehlenden Stimmen. Zwar stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für den Antrag (351 Ja-Stimmen zu 296 Nein-Stimmen). Es wäre aber die absolute Mehrheit von 369 Stimmen notwendig gewesen, um den Änderungsantrag anzunehmen. Verbraucher müssen also weiter auf eine transparente Kennzeichnungsregel für Milch, Fleisch und Eier warten – und Unternehmen, die sich abheben wollen, haben vorerst weiter nur die Möglichkeit, freiwillig das „Ohne-Gentechnik"- Siegel zu verwenden.

Das Europaparlament hatte in erster Lesung im März 2009 zunächst dem Antrag zugestimmt: „Lebensmittel, die aus Tieren gewonnen werden, die mit genetisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, sind mit dem Hinweis „erzeugt aus Tieren, die mit genetisch veränderten Futermitteln gefüttert wurden" zu kennzeichnen“. Auch der Umweltausschuss hatte dieses Votum im Mai 2009 bestätigt.

 
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