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Grenzwerte und Warnhinweise




Grenzwerte und Warnhinweise

26.11.2009

Gesundheitsschutz muss Vorrang haben, meint foodwatch. Grenzwerte müssen so festgelegt werden, dass sie auch die Empfindlichsten schützen, nämlich Säuglinge und Kleinkinder. foodwatch fordert deshalb einen Uran-Grenzwert von zwei Mikrogramm pro Liter.

 

Die foodwatch vorliegenden Messdaten legen nahe, dass jedes achte Mineralwasser in Deutschland für Säuglinge und Kleinkinder nicht geeignet ist. Auch bei Trinkwasser liegen 12 Prozent der von den Behörden an foodwatch übermittelten Daten über dem Wert von zwei Mikrogramm Uran pro Liter. Gesundheitsschutz muss Vorrang vor wirtschaftlichen Überlegungen haben, meint foodwatch. Der Gesetzgeber ist hier gefordert, einen verbindlichen Grenzwert zu erlassen, der auch die Schwächsten wirksam vor Schäden schützt. Doch die Industrie hat hier ebenfalls eine Verantwortung. Die foodwatch-Forderungen im Einzelnen:

  • Maßstab sind die Schwächsten: Gesundheitsvorsorge muss sich an den Schwächsten orientieren – an Säuglingen und Kleinkindern, die durch eine Uranbelastung im Wasser schneller und stärker geschädigt werden können als Erwachsene.
  • Einheitlicher Grenzwert von zwei Mikrogramm: Für Trink- und Mineralwasser muss daher ein einheitlicher Grenzwert von zwei Mikrogramm Uran pro Liter festgelegt werden. Wasser mit einem höheren Urangehalt muss aus den Leitungen und Flaschen verschwinden. foodwatch hat damit seine ursprüngliche Forderung nach einem Grenzwert von zehn Mikrogramm an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Bei Trinkwasser ist das Bundesgesundheitsministerium am Zug. Auch bei Mineralwasser kann die Bundesregierung eine nationale Regelung schaffen, wenn es nicht zu einer europäischen Lösung kommt. Das belegt ein Rechtsgutachten, das foodwatch in Auftrag gegeben hat.
  • Warnhinweise: Solange es noch keinen Grenzwert gibt, müssen die Verbraucher über die Uranbelastung im Wasser informiert werden. foodwatch fordert die Abfüller von Mineralwasser dazu auf, ihrer Verantwortung für die Gesundheit von Kleinkindern nachzukommen und  den Urangehalt auf die Etiketten zu drucken. Bei Uranwerten von mehr als zwei Mikrogramm pro Liter ist zusätzlich ein Warnhinweis "nicht geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung und für Kleinkinder“ abzubilden. Überschreitet der Urangehalt im Leitungswasser den Wert von zwei Mikrogramm pro Liter, werden die Wasserversorger zur Information ihrer Kunden verpflichtet.
  • Hersteller in der Verantwortung: Nestlé als weltgrößter Vertreiber von abgefülltem Wasser muss voran gehen. foodwatch fordert den Konzern auf, bei seinen nach verschiedenen Messdaten zwischen vier und acht Mikrogramm Uran pro Liter belasteten Marken "San Pellegrino“ und "Perrier" gut lesbare Warnhinweise anbringen (siehe Offener Brief von foodwatch an Nestlé).

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