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Grenzwert-Debatte

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Mit 2 Mikrogramm auf der sicheren Seite




18.05.2009

10 Mikrogramm Uran pro Liter Wasser gilt deutschen Behörden bislang als "Leitwert". Liegt die Belastung darunter, sei eine "lebenslange gesundheitliche Sicherheit vor möglichen Schädigungen der Niere" gewährleistet. Doch einen verbindlichen Grenzwert gibt es nicht. Nun belegt eine wissenschaftliche Analyse der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA: Auch bei einer Uranbelastung von deutlich unter 10 Mikrogramm pro Liter können für Säuglinge und Kleinkinder gesundheitliche Schäden nicht ausgeschlossen werden. Die Debatte über die richtigen Höchstwerte.

 

Weder auf nationaler noch europäischer Ebene gibt es bisher einen generellen gesetzlichen Grenzwert für Uran im Trink- und Mineralwasser. Allerdings dürfen seit November 2006 in Deutschland Mineralwässer mit dem Vermerk "Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ einen Wert von zwei Mikrogramm Uran pro Liter nicht überschreiten. Diese Regelung war das Ergebnis einer erfolgreichen foodwatch-Kampagne. Doch sie reicht nicht aus, um den Gesundheitsschutz für alle Bürger zu gewährleisten.

Besonders Säuglinge und Kleinkinder nehmen im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht mehr Wasser auf als Erwachsene, zudem resorbieren sie Uran stärker. An ihnen muss sich deshalb eine Regelung im Sinne der Gesundheitsvorsorge orientieren. Das Umweltbundesamt nennt als unverbindlichen "Leitwert" bislang 10 Mikrogramm pro Liter Wasser: Bei einer Belastung unter diesem Wert bestünden auch für Säuglinge keine gesundheitlichen Risiken. foodwatch hatte daher in der Vergangenheit die Festsetzung von 10 Mikrogramm pro Liter für Trink- und Mineralwasser als verbindlichen Grenzwert gefordert.

Neue EFSA-Analyse

Doch nun zeigt eine wissenschaftliche Analyse der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA von März 2008: Auch bei deutlich niedrigeren Uranbelastungen können die Nieren von Kleinkindern massiv geschädigt werden. foodwatch hat daher seine Forderung an diesen wissenschaftlichen Stand angepasst: Für Trink- und Mineralwasser muss ein Grenzwert von 2 Mikrogramm festgesetzt werden. Die EFSA-Analyse stützt die These, dass bei einer Belastung von diesem Wert auch Säuglinge und Kleinkinder wirksam geschützt sind.

Eindeutig geht aus dem Papier der europäischen Behörde hervor, dass ein Grenzwert von 10 Mikrogramm Uran pro Liter nicht ausreichend ist. Selbst bei vier Mikrogramm werde die von der Weltgesundheitsorganisation WHO ausgewiesene tolerierbare Tageshöchstmenge bei Babys noch überschritten, sagte ein EFSA-Vertreter dem ARD-Magazin Report München.

Trinkwasser-Grenzwert in Vorbereitung

Doch obwohl diese EFSA-Analyse von Deutschland in Auftrag gegeben wurde, ziehen die deutschen Behörden bislang keine Konsequenzen.Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stuft in einer widersprüchlichen Argumentation bis heute 10 Mikrogramm Uran pro Liter Trink- und Mineralwasser als unbedenklich ein.

Politische Bestrebungen, einen Grenzwert für die Uranbelastung von Mineralwasser festzulegen, gibt es bislang nicht. Anders bei Trinkwasser, nachdem foodwatch im August 2008 Daten für die Uranbelastung von Leitungswasser vorgelegt hatte. Seit inzwischen mehr als einem Jahr wird im Bundesgesundheitsministerium eine entsprechende Verordnung vorbereitet. Der geplante Grenzwert nach foodwatch-Informationen: 10 Mikrogramm. Und damit nicht ausreichend, um Säuglinge und Kleinkinder zu schützen. Dass ohne einen gesetzlichen Grenzwert nicht viel passiert, zeigt die erneute Erhebung von foodwatch zur Uranbelastung von Leitungswasser vom November 2009.

Verbraucherminister für Grenzwerte

Die Verbraucherschutzminister der 16 Bundesländer hatten die Bundesregierung bereits im September 2008 mit einem offiziellen Beschluss aufgefordert, sich für einen Urangrenzwert für Trink-, aber auch für Mineralwasser einzusetzen. Beim Mineralwasser stand dabei eine europäische Lösung im Fokus, denn Normen zu einem "gehandelten Gut" wie Mineralwasser unterliegen zunächst der EU-Gesetzgebung.


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  • EU-Behörde: Belastung für Kinder muss sinken
    Deutschland hatte die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA beauftragt, die Höhe eines möglichen Grenzwerts für Uran im Wasser zu berechnen. Das Ergebnis: Bei einem Wert von zehn Mikrogramm pro Liter können Babys und Kleinkinder nicht wirsam vor Gesundheitsrisiken geschützt werden – diesen Wert hatten die deutschen Behörden bislang als kritische Marke angesehen.