Kleinste Mengen Nitrofen schädigen Embryos
27.04.2004
Wissenschaftler der Universität Rostock stellen in einem Gutachten fest: Von den in Verkehr gebrachten Nitrofenmengen ging eine realistische Gefahr aus. Bereits kleinste Mengen können schwere Missbildungen und Krebs verursachen.
Die Nitrofenmengen in der Malchiner Lagerhalle reichten aus, um tausende Tonnen
Futtermittel zu vergiften. Das von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg in
Auftrag gegebene Gutachten der Universität Rostock kommt außerdem zu dem Schluss, "dass Nitrofen
auch wegen seiner krebserregenden und potenziell erbgutschädigenden Wirkungen auch
in geringen Dosen ein nicht akzeptables Risiko bei Aufnahme mit Lebensmitteln
darstellt". Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hielt das Gutachten der
Wissenschaftler unter Verschluss. Im April 2004 gelangte foodwatch jedoch in
den Besitz des Dokumentes und machte es der Öffentlichkeit zugänglich.
Risiken
leiten die Wissenschaftler insbesondere für Schwangere ab. Die in den Lebensmitteln
gemessenen Nitrofen-Belastungen lagen deutlich über Werten, die in
Tierversuchen Schädigungen an Embryonen hervorriefen. Das bedeutet, bereits der
Verzehr von nitrofenbelastetem Putenschnitzel oder mehrerer belasteter
Hühnereier durch eine Schwangere könnte ausgereicht haben, um schwere
Missbildungen beim Fötus hervorzurufen.
Weitere Giftstoffe waren enthalten
Laut
Gutachten ist aus den Untersuchungen zudem ersichtlich, "dass auch andere
Wirkstoffe zum Beispiel DDT, Lindan u. a. beteiligt waren. Dieser Sachverhalt
war aber nicht Untersuchungsgegenstand." DDT ist ein Insektizid, das seit
den siebziger Jahren in der westlichen Welt verboten ist, da es sich im Körper
anreichert und sehr negative Auswirkungen auf das Hormonsystem hat. Lindan ist ebenfalls
ein Insektizid. Lindan wirkt als Nervengift und steht unter Verdacht, Krebs
auszulösen. Das zum Holz- und Pflanzenschutz eingesetzte Mittel darf in der
Bundesrepublik seit 1984 nicht mehr hergestellt werden.
Chemikalienbelastung war unübersehbar
Dass
die Malchiner Halle für die Lagerung von Getreide ungeeignet war, muss laut
Gutachten selbst für Laien offensichtlich gewesen sein. „So wie sich die
Lagerhalle bei [der] Begehung am 01.07.2002 zeigte, muss nach menschlichem
Ermessen jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von seiner
Bildung und Verantwortung, beim Betreten der Halle aufgefallen sein, dass der
starke Geruch nach Chemikalien und die besonderen Verfärbungen auf dem
Hallenboden nicht von vorschriftsmäßig gelagertem Getreide verursacht sein
können."
Trotzdem
lagerte die Norddeutsche Saat- und Pflanzgut AG (NSP) hier Futtergetreide ein. Die
Staatsanwaltschaft Neubrandenburg stellte das Ermittlungsverfahren gegen NSP jedoch
ein. Die Ermittlungen hätten keine hinreichenden Beweise dafür erbracht, „dass
die Verantwortlichen beim Inverkehrbringen der belasteten Getreidepartien von
diesen Belastungen im Getreide wussten oder diese zumindest billigend in Kauf
nahmen.“ (Schreiben der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg an den Rechtsanwalt von foodwatch vom 29.03.2004).
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