Bio-Bauern und -Hersteller fordern Schadensersatz
28.06.2005
Biobauern und die Andechser Molkerei verklagen die Norddeutsche Saat- und Pflanzengut AG (NSP) auf 250.000 Euro Schadensersatz. NSP hatte 2002 nitrofenhaltiges Futtergetreide in Umlauf gebracht.
Vom Nitrofenskandal geschädigte Biolandwirte und die Molkerei Andechs verlangen
250.000 Euro Schadensersatz. Dafür verklagten sie im Juni 2005 die Firma
"Norddeutsche Saat- und Pflanzengut AG (NSP)" beim Landgericht
Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Begründung: Die mit Nitrofen
kontaminierten Futtermittel konnten in Umlauf kommen, weil die Firma NSP das
Futtergetreide widerrechtlich in einer Halle im mecklenburgischen Malchin
eingelagert hatte. Diese hatte zu DDR-Zeiten als Lager für Pflanzenschutzmittel
gedient und war hochgradig mit der verbotenen Chemikalie Nitrofen belastet. Die
Kläger hätten wegen der unwissentlichen Verwendung von nitrofenhaltigen
Futtermitteln ihre Produkte wie Fleisch und Milch nicht mehr als Bioqualität
absetzen können. Einkommensverluste seien die Folge gewesen.
Barbara Scheitz, Geschäftsführerin der Molkerei Scheitz aus Andechs:
„Über die Verteilung nitrofenverseuchter Futtermittel in der Landwirtschaft
sind damals auch die Biomilchbauern völlig zu Unrecht in Verdacht geraten, dass
die Milch aus ihren Betrieben nitrofenverseucht sei. Aufgrund verunsicherter
Verbraucher brach damals der Absatz der Andechser Molkerei dramatisch ein.
Zusätzlicher Schaden entstand, weil wir daraufhin mit großem Aufwand Kunden und
Handelspartnern erklären und beweisen mussten, dass die bei uns verarbeitete Milch
vom Nitrofenskandal überhaupt nicht betroffen war!“
Strafrechtliche Ermittlungen wurden eingestellt
Im Frühjahr 2004 wurden die strafrechtlichen Ermittlungen im
Nitrofenskandal eingestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft Neubrandenburg
gab an, weder eine konkrete Gesundheitsgefährdung von Verbrauchern noch
Vorsätzlichkeit nachweisen zu können. Im Widerspruch zu diesem
Einstellungsbeschluss steht ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes
Gutachten der Universität Rostock. Darin heißt es unter anderem, dass der
Verzehr eines nitrofenbelasteten Putenschnitzels oder mehrerer belasteter
Hühnereier durch eine Schwangere ausgereicht haben könnte, um schwere
Missbildungen beim Fötus hervorzurufen.
foodwatch fordert Verschärfung der Haftungsregelungen
Die
geltenden straf- und zivilrechtlichen Bestimmungen laden zu fahrlässigem Umgang
mit kontaminierten Futtermitteln geradezu ein. Nur durch verschärfte
Haftungsregelungen kann die Futtermittelwirtschaft dazu gezwungen werden, jede
vermeidbare Gesundheitsgefährdung auszuschließen. Das zeigt foodwatch im
Futtermittel-Report „Lug und Trog“ an vielen Beispielen. Seit dem
Nitrofenskandal hat die Bundesregierung nichts unternommen, um die Zustände
grundlegend zu ändern. Ein Skandal wie der Nitrofen-Skandal kann deshalb jeden
Tag wieder passieren.
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