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Rindfleisch

Kein Rindfleisch mit QS-Siegel




15.06.2005

Seit Ende 2004 wird kein Rindfleisch mehr mit dem QS-Prüfzeichen an den Endkunden verkauft. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verlangt von QS die Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch zurück bis zum Mäster. QS will das nicht. Deshalb streitet man sich vor Gericht.

 
Zulassungsbehörde für Rindfleisch-Etikettierungssysteme

Aufgrund des deutschen "Rindfleischetikettierungsgesetzes“ ist für die Zulassung von Rindfleisch-Etikettierungssystemen und Prüfinstituten sowie für deren Überwachung die "Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)" zuständig. Um das QS-Prüfzeichen beim Verkauf nutzen zu können, muss die QS Qualität und Sicherheit GmbH einen Antrag bei der BLE einreichen, der von dieser geprüft wird.

QS prozessiert gegen Auflagen

Die BLE hat die Verwendung des QS-Prüfzeichens bei der Vermarktung von Rindfleisch nicht verboten, der QS aber Auflagen zur Etikettierung gemacht. QS hält diese Auflagen für nicht akzeptabel. Darüber streiten sich die BLE und die QS zur Zeit in drei Prozessen vor dem Kölner Verwaltungsgericht.

Beiden Seiten geht es um eine entscheidende Grundsatzfrage: Hat die BLE das Recht, die Etikettierung von QS-Rindfleisch bis zum Erzeuger zu erfassen oder beginnt dieses Recht erst bei der Schlachtung? Mit diesem Recht wäre nämlich auch ein Kontrollrecht verbunden und das heißt in diesem Fall auch ein Einsichtsrecht der BLE in die Prüfergebnisse der Auditoren, die bislang nur den Geprüften selbst und der QS-GmbH zur Verfügung stehen. Die QS-GmbH weigert sich, angeblich im Interesse der Rindermäster, diese Auflage der BLE zu akzeptieren.

Hintergrund Agrarsubventionen

Viele Rindermäster bekommen im Rahmen der Umstrukturierung der Agrarpolitik der Europäischen Union mittlerweile flächenbezogene Prämien nur dann ausgezahlt, wenn sie bestimmte Leistungen bei der Landschaftspflege, im Umwelt- und Naturschutz aber auch beim Tierschutz und in der Tierhaltung erbringen. Sollten die Daten der QS-Auditoren der BLE vorliegen, könnte diese aus den Daten auch Rückschlüsse auf Tierhaltungs- und Tierschutzmaßnahmen in den Betrieben ziehen und die Daten an andere Behörden weiterleiten, die dann eventuell Gelder streichen oder zurückfordern könnten. Für den Mäster ergäbe sich die Situation, dass er für eine QS-Auditierung zahlt, die dann zu einer Prämienkürzung führen könnte.

Langer Konflikt zwischen BLE und QS

Aus der BLE ist zu hören, dass keine Absicht bestehe, die Daten weiter zu reichen. Doch herrscht Misstrauen und die Kommunikation zwischen beiden Parteien scheint momentan nachhaltig gestört. Schon seit längerem gibt es Auseinandersetzungen zwischen der BLE und der QS-GmbH. So hatte die BLE der QS in der Vergangenheit bestimmte Werbeaussagen im Zusammenhang mit der Vermarktung von QS-Rindfleisch verboten. Damals stand noch die Werbeaussage "Qualität und Sicherheit" im Zentrum der Kommunikation der QS-GmbH. Mit der neuen Aussage "geprüfte Qualitätssicherung“ scheint die BLE einverstanden zu sein. Die Bundesbehörde besteht aber weiter darauf, die Produktionskette bis zum Mäster rückzuverfolgen, um den gesamten Prozess der Fleischproduktion überblicken zu können.

Zertifizierung - ja, Verkauf mit QS-Siegel - nein

Zur Zeit werden in Deutschland tausende Tonnen Rindfleisch nach QS-Kriterien produziert und tausende Rindermäster jährlich von QS-Auditoren zertifiziert. Aber es wird kein Gramm Rind- oder Kalbsfleisch mit dem QS-Prüfzeichen an den Endkunden verkauft. Ob die drei Prozesse vor dem Kölner Verwaltungsgericht zu einer schnellen Lösung des Streits führen werden, scheint fraglich.