Sächsische Zeitung (30.12.2009): "foodwatch gegen Geheimniskrämerei bei der Lebensmittelüberwachung"
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Die Geheimniskrämerei der Behörden![]() 19.10.2009 In Deutschland ist die Lebensmittelüberwachung Aufgabe der Bundesländer und Kommunen. Kontrolliert werden Betriebe, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder kosmetische Mittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen. Die Kontrolleure entnehmen Proben, die sie zur Analyse in Labore geben. Die Häufigkeit der Kontrollen und der Probennahmen hängt davon ab, welche möglichen Risiken von den in bestimmten Branchen verarbeiteten Lebensmitteln ausgehen können. Namen der Betriebe werden nicht genanntDie Proben werden auf verschiedene Inhaltsstoffe, Keime und die Einhaltung gesetzlich festgelegter Höchstmengen untersucht. Überwacht wird auch, ob die Lebensmittel gemäß der Angaben des Anbieters zusammengesetzt sind und die Kennzeichnung korrekt ist. Die Informationen und Daten aus der Lebensmittelüberwachung übermitteln die Bundesländer an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das BVL veröffentlicht diese Daten jährlich in einem Jahresbericht (zuletzt für 2008 vorgelegt) – ohne dabei die Namen der beanstandeten Betriebe oder Hersteller zu nennen. Fast jeder vierte Betrieb wird beanstandet
Dabei könnte gerade die Bekanntgabe von Ross und Reiter helfen, die Situation für Verbraucher zu verbessern. Denn die Mängel-Quote ist beträchtlich: 2008 wurden 13,5 Prozent aller genommenen Proben beanstandet, bei Fleischprodukten sogar fast jede fünfte Probe – vor allem wegen Verstößen gegen die Hygienevorschriften. Einige Zahlen zur Lebensmittelüberwachung in Deutschland 2008 aus dem jüngsten Bericht des BVL (in Klammern die Zahlen von 2007):
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