Die foodwatch-Forderungen für ein wirksames VIG
05.12.2008
foodwatch fordert eine umgehende und grundlegende Revision des VIG. Die Bekanntgabe von Informationen muss Vorrang haben vor Ausschlussgründen.
- Die Geheimhaltung und nicht die Veröffentlichung verbraucher- und gesundheitsrelevanter Daten muss künftig begründungspflichtig sein. Die Bekanntgabe von Informationen zur Abwehr von Gesundheitsgefahren oder -risiken muss Vorrang haben vor Ausschlussgründen.
- Das heißt konkret, der Schutz der Verbraucher, die Schaffung von Transparenz und die Eindämmung von Lebensmittelskandalen sind als ausdrücklicher Gesetzeszweck im VIG zu verankern.
- Trotz eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens müssen die angefragten Daten herausgegeben werden können, wenn der Gesundheits- und Verbraucherschutz den Schutz des Ermittlungsverfahrens überwiegt.
- Das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen muss von den Unternehmen bewiesen werden, eine bloße Kennzeichnung als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis darf nicht länger ausreichen. Die Behörden müssen ihrerseits die vorgetragene Begründung prüfen.
- Überwiegt das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe, müssen auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden.
- Ein neues VIG muss klarstellen, dass amtliche Mess-, Analyse- und Kontrollergebnisse für Lebensmittel und den Gehalt bestimmter Substanzen in Lebensmitteln keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und auch keine schutzwürdigen personenbezogenen Daten sind.
- Der Ausschlusstatbestand des Schutzes "sonstiger wettbewerbsrelevanter Informationen" ist ersatzlos zu streichen.
- Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen die Bekanntgabe verbraucherrelevanter Informationen unter Umständen über Jahre verzögern kann, indem es Widerspruch oder Klage einreicht - unabhängig davon, ob das Rechtsmittel in der Sache begründet ist. Behördenentscheidungen über die Übermittlung von Daten müssen daher sofort vollziehbar sein. Das ist übrigens keineswegs ein Novum, sondern in sämtlichen Infrastruktur-Beschleunigungsgesetzen seit Jahren geltendes Recht.
- Gebühren dürfen allein für die Übermittlung von Informationen, nicht aber für die Ablehnung eines Informationsantrags erhoben werden. Für die Gebührenhöhe darf nicht das Kostendeckungsprinzip, sondern muss die Angemessenheit entscheidend sein.
Mitmachen: Fordern Sie ein wirksames VIG!
Der foodwatch-Praxistest zeigt: Auch mit VIG bleibt es die große Ausnahme, dass "schwarze Schafe" beim Namen genannt werden. Lebensmittelskandale lassen sich so nicht verhindern. Fordern Sie die Politiker auf, Verbraucherrechte endlich ernst zu nehmen und das VIG gründlich zu überarbeiten! Jetzt mitmachen»
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