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Fragen und Antworten

Welche Rechtsmittel bestehen gegen die Entscheidung der Behörde?




Die Verbraucher können Widerspruch erheben

  • gegen einen ablehnenden Bescheid,
  • wenn die Behörde die Information nur teilweise herausgegeben hat, oder
  • gegen die Höhe der festgesetzten Kosten.

Die Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat, wenn der Bescheid eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung enthält, ansonsten ein Jahr.

Man muss bei demjenigen Amt Widerspruch einlegen, das den Bescheid ausgestellt hat. Falls die ablehnende Behörde für den Widerspruch nicht zuständig ist, entscheidet die nächsthöhere Behörde über den Widerspruch. Gegen Entscheidungen einer obersten Bundes- oder Landesbehörde (das heißt eines Ministeriums) kann der Bürger ebenfalls Widerspruch erheben. Widerspruchsbehörde ist dann die oberste Bundes- oder Landesbehörde selbst.

Wenn die Widerspruchsbehörde den Widerspruch zurückweist, steht dem Verbraucher der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen.

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