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Gesetzgebungsprozess

Die Stationen im politischen Entscheidungsprozess




24.04.2008

Ausgelöst durch verschiedene Lebensmittelskandale wird das lange diskutierte Verbraucherinformationsgesetz 2006 in kurzer Zeit verabschiedet. Ohne große Veränderungen passiert der Gesetzentwurf von Horst Seehofer Bundeskabinett und Bundestag. Auch der Bundesrat, der die letzte Chance für Nachbesserungen hat, stimmt für das Gesetz. Doch dann verweigert Horst Köhler im Dezember 2006 seine Unterschrift.

 

Über ein Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wird in Deutschland bereits seit 2002 diskutiert. Die damalige Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) scheiterte mit ihrem Entwurf jedoch am Widerstand der CDU-regierten Bundesländer im Bundesrat.

Die sich häufenden Fleischskandale brachten das Thema 2006 wieder auf die Agenda. Rasch verabschiedeten Bundestag und Bundesrat trotz massiver Proteste den von Horst Seehofer vorgelegten Gesetzentwurf. Über so viel Eile könnten sich die Bürger eigentlich freuen, wenn am Ende endlich mehr Transparenz und Informationsrechte stünden. Dem ist jedoch nicht so. In der Praxis bringt das Verbraucherinformationsgesetz kaum Verbesserungen für die Konsumenten. Verbraucherrechte für mündige Bürger sehen anders aus.

Ende 2006 wird das VIG vorläufig gestoppt: Horst Köhler verweigert wegen verfassungsrechtlicher Bedenken seine Unterschrift. Im Jahr 2007 legt das Landwirtschaftsministerium dann einen formell überarbeiteten Gesetzentwurf vor, der Gesetzgebungsprozess läuft erneut an. Das Gesetz wird verabschiedet und tritt am 01.05.2008 in Kraft.

Werdegang des Verbraucherinformationsgesetzes
  • 26.01.2006: Bundesverbaucherminister Horst Seehofer legt einen Entwurf für ein Verbaucherinformationsgesetz vor.
  • 05.04.2006: Das Bundeskabinett stimmt dem von Bundesverbraucherminister Seehofer vorgelegten Gesetzentwurf zu. Als "Formulierungshilfe" geht der Entwurf an die Koalitionsfraktionen.
  • 11.05.2006: Die Koalitionsfraktionen bringen das Gesetz in den Deutschen Bundestag ein. Mit der so genannten Ersten Lesung beginnen die parlamentarischen Beratungen.
  • 29.05.2006: Anhörung im Verbraucherausschuss. Verschiedene Verbände stellen auf Einladung der einzelnen Fraktionen ihre Position zum VIG vor.
  • 29.06.2006: Mit Koalitionsmehrheit beschließt der Bundestag das Verbraucherinformationsgesetz.
  • 22.09.2006: Der Bundesrat verabschiedet das Verbraucherinformationsgesetz.
  • Dezember 2006: Horst Köhler verweigert dem VIG wegen verfassungsrechtlicher Bedenken seine Unterschrift.
  • 04.04.2007: Das Bundeskabinett beschlíeßt einen formell überarbeiteten Entwurf.
  • 24.05.2007: Erste Lesung des überarbeiteten VIG-Entwurfs im Bundestag.
  • 13.06.2007: Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. foodwatch legt eine Stellungnahme vor.
  • 05.07.2007: Der Bundestag beschließt das Verbraucherinformationsgesetz mit den Stimmen der Großen Koalition. Am 21.09.2007 stimmt auch der Bundesrat zu, am  08.11.2007 Horst Köhler.
  • 01.05.2008: Das VIG tritt in Kraft. Doch 40 Millionen Deutsche, Bürger in acht Bundesländern, können das Verbraucherinformationsrecht bei ihren kommunalen Behörden vor Ort ab dem 01.05.2008 noch nicht in Anspruch nehmen. Grund dafür ist, dass diese Länder nicht rechtzeitig die Rechtsgrundlage für die Behörden in den Städten und Gemeinden erlassen haben. Weil die Länder zudem die Gebühren noch nicht festgelegt haben, können auf die Bürger im Einzelfall Kosten von über 10.000 Euro zukommen.
 

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