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VIG-Anleitung

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Schritt-für-Schritt-Anleitung




06.06.2008

Mit dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) stellen können. Einen Musterbrief finden Sie in der Rubrik Musterbrief, weitere Informationen gibt es unter Fragen und Antworten.

 
1. Thema festlegen

Überlegen Sie sich, bevor Sie den Antrag stellen, welche Information Sie genau erhalten möchten. Beispiele: Welches Herstellungsverfahren hat ein bestimmtes Produkt? Ist der Fleischerladen um die Ecke bei Überprüfungen negativ aufgefallen? Welches Obst und Gemüse ist besonders hoch mit Pestiziden belastet? Weitere Beispiele für Informationen, die Sie nach dem VIG erfragen können, finden Sie unter Beispiele für Anfragen.

2. Zuständige Behörde suchen

Recherchieren Sie im Internet oder fragen Sie telefonisch nach, welche Behörde die gesuchte Information bereithält. Einige informationspflichtige Stellen finden Sie im Behördenwegweiser auf der Infoseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum VIG.

3. Antrag formulieren

Formulieren Sie Ihren Antrag zu den gewünschten Informationen so genau wie möglich und schicken Sie ihn per E-Mail, Brief oder Fax an die zuständige Stelle (siehe Musterbrief).

4. Eingangsbestätigung verlangen

Lassen Sie sich den Eingang des Antrags bestätigen. Bitten Sie um Nachricht, wenn die Behörde Ihren Antrag an eine andere Stelle weiterleitet, falls sie sich nicht zuständig fühlt.

5. Kosten erfragen

Bitten Sie die Behörde darum, Ihnen vor Bearbeitung Ihres Antrags mitzuteilen, ob die Kosten 15,00 Euro übersteigen (siehe Musterbrief).

6. Antwort abwarten

Im Regelfall sollten Sie die angefragten Informationen innerhalb eines Monats erhalten. Falls Dritte (z. B. betroffene Unternehmen) angehört werden, beträgt die Frist zwei Monate (weitere Infos finden Sie unter Fragen und Antworten).

7. Eventuell Widerspruch einlegen, Klage erheben

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, da sich ein betroffenes Unternehmen auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beruft, können Sie Widerspruch erheben. Sollte Ihr Widerspruch zurückgewiesen werden, können Sie vor Verwaltungsgerichten klagen (weitere Infos finden Sie unter Fragen und Antworten/Frage 10).

 
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Weitere Informationen zum Thema

  • Musterbrief zum VIG
    Mit diesem Musterbrief können Sie Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) an Bundesbehörden oder kommunale Ämter stellen. Anfragen müssen schriftlich gestellt werden, das heißt per Briefpost, Fax oder E-Mail.