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Cumarin in Zimt: Rechtsbruch von Amts wegen![]() 07.11.2006
Industrie und Politikern ist das Problem mit Cumarin seit Januar 2006 bekannt. Neun Monate lang wurden Laborbefunde, Rechtsgutachten und wissenschaftliche Bewertungen über die krebsauslösende und leberschädigende Substanz Cumarin in zimthaltigen Lebensmitteln ausgetauscht. Das Ergebnis ist ein Rechtsbruch, der am 20.10.2006 amtlich verkündet wurde: Damit die wegen überhöhter Gehalte an Cumarin nicht verkehrsfähigen (Weihnachts-)Lebensmittel in den Verkaufsregalen bleiben dürfen, erfinden Bund und Länder neue, industriegefällige "Höchstmengen" und geben realitätsferne "Verzehrsempfehlungen". Plötzlich dürfen Zimtsterne statt zwei Milligramm bis zu 67 Milligramm Cumarin pro Kilogramm enthalten. Und es wird empfohlen, Kinder im Schnitt nicht mehr als vier Zimtsterne pro Tag essen zu lassen. foodwatch hat herausgefunden: Die verantwortlichen Politiker planten zunächst eine Rückrufaktion. Doch dann ließen sie sich von der Industrielobby vom Gegenteil überzeugen. Belastete Lebensmittel dürfen weiter verkauft werden. "Höchstmengen" höher als gesetzlicher GrenzwertDie neuen "Höchstmengen" für Cumarin liegen bis zu 33fach über dem gesetzlichen Grenzwert. Obwohl die Rechtslage seit 1988 eindeutig ist: Die in der Europäischen Union geltende Aromenrichtlinie 88/388/EWG und die deutsche Aromenverordnung legen einen Grenzwert von zwei Milligramm Cumarin pro Kilogramm Lebensmittel fest. Dies ist ein gesetzlicher Wert, an dem weder von Ministerien noch von Wirtschaftsverbänden herumzudeuteln ist. Tipp: Die ausführliche Chronologie der Absprachen und die Original-Schreiben von BLL und BMELV finden Sie als PDF-Dokumente unter "Dokumente & Links". |
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