foodwatch zeigt Gebäckhersteller an
20.11.2006
Mit Cumarin belastete Zimtprodukte werden verkauft, obwohl sie den Grenzwert weit überschreiten. foodwatch geht gegen diesen Rechtsbruch vor. Am 16.11.2006 stellte foodwatch Strafanzeige gegen einen Hersteller, Handelsketten, Lobbyverband und Bundesverbraucherministerium.
Im Januar 2006 entdeckten Lebensmittelkontrolleure in Münster, dass Zimtsterne der Firma Lambertz zu viel leberschädigendes Cumarin enthalten. Die in der Europäischen Union geltende Aromenverordnung schreibt eine Höchstgrenze von zwei Milligramm Cumarin pro Kilogramm Lebensmittel vor. Das Lambertz-Produkt enthielt ein Vielfaches der natürlichen Aromasubstanz. Der Hersteller wussten spätestens seit Ende Juni durch Rundschreiben des Fachverbandes davon. Auch die Handelsketten Kaiser's Tengelmann und Metro, die Zimtsterne von Lambertz im Sortiment haben, waren informiert. Trotzdem wurden die belasteten Lebensmittel weiter verkauft. foodwatch hat deshalb Strafanzeige gegen den Gebäckproduzenten Lambertz sowie die Groß- und Einzelhändler Kaiser's Tengelmann und Metro gestellt wegen Verstoßes gegen die Aromenverordnung.
Politik autorisiert eine Straftat
Nach foodwatch vorliegenden Dokumenten planten Verbraucher- und Wirtschaftsministerium ursprünglich eine Rückrufaktion. Doch die Verbraucherminister in Bund und Ländern ließen sich vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), dem Lobbyverband der Lebensmittelindustrie, vom Gegenteil überzeugen. Sie legten neue, industriefreundliche "Höchstmengen" fest und sprachen realitätsferne "Verzehrsempfehlungen" aus. foodwatch zeigt darum auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie den BLL an.
Der BLL wusste anscheinend seit Jahren von dem Gesetzesbruch. Das zeigt eine Äußerung des Geschäftsführers Michael Welsch im Spiegel Nr. 47/2006: "Die Werte der Aromaverordnung sind nie eingehalten, nie praktiziert worden." Das würde bedeuten: Es wurde vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen.
Der Cumarin-Skandal zeigt, wie rücksichtslos sich die Industrie -
toleriert von den verantwortlichen Behörden - über die Rechte der
Verbraucher hinwegsetzt. foodwatch wehrt sich im Namen der Verbraucher
gegen den durch Behörden autorisierten Rechtsbruch. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.
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- Anwalt: "Bewusster Rechtsbruch bei Zimt"
Rechtsanwalt Cornelius Knappmann-Korn erstattete für foodwatch Strafanzeige gegen die Produzenten und Vertreiber von Zimtsternen. foodwatch sprach mit ihm über den Stand des Verfahrens.
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